Mit der vierten Verhandlungsrunde sind die Tarifverhandlungen im Gebäudereiniger-Handwerk für die gewerblich Beschäftigten am 4. November 2020 erfolgreich beendet worden.
Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) einigten sich auf den Abschluss eines 3-jährigen Lohn- und Mindestlohn-Tarifvertrages.
Das Inkrafttreten steht unter dem Vorbehalt der Annahme durch die zuständigen Gremien der Tarifvertragsparteien mit einer Erklärungsfrist bis zum 18. November 2020 und wird dann zum 1. Januar 2021 Inkrafttreten.
Mit diesem Tarifabschluss wird der Abstand zwischen dem tariflichen und gesetzlichen Mindestlohn gewahrt. Außerdem gilt von 2021 bis 2023, dass die Beschäftigten für ihre am 24.12. oder wahlweise am 31.12. geleistete Arbeit jeweils einen Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von 150 % auf den Stundenlohn erhalten. Alternativ kann auf Wunsch der Beschäftigten eine Freistellung unter Fortzahlung des Lohnes am 24.12. oder wahlweise am 31.12 erfolgen.
Christian Kloevekorn, Verhandlungsführer der BIV Tarifkommission:
„Der Abschluss ist für unsere von der Corona Krise stark betroffenen Betriebe am Rande des Machbaren. Unterm Strich jedoch steht ein Tarifvertrag der Vernunft mit vielen überzeugenden Facetten. Vor allem die lange Laufzeit und der konstante Lohnzuwachs sind für die Planungssicherheit der Betriebe und Auftraggeber und mit Blick auf die uns sichere Zukunft durch Corona ein sehr hohes Gut. Mit dem Abschluss unterstreichen die Arbeitgeber des beschäftigungsstärksten deutschen Handwerks einmal mehr, dass sie den Beschäftigten nicht nur Applaus spenden, sondern dass sie in der Praxis für attraktive und zukunftsfähige Konditionen sorgen.„